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Keine Rückerstattung (§33 ErbStG) der anlässlich einer unwiderruflich getätigten Nachstiftung entrichteten ErbSt

EntscheidungSteuerrechtFranz Althuber (Glosse)ecolex 2007/137ecolex 2007, 292 - 293 Heft 4 v. 1.4.2007

Zusammenfassung: Bei einem Verzicht auf das widerrufsrecht im Rahmen einer Nachstiftung kommt eine Rückerstattung der Schenkungssteuer nicht in Betracht.

Rechtsgrundlagen: § 33 ERbStG

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