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Gebührenpflicht schon bei bloßem Hinweis auf bereits abgeschlossenes Rechtsgeschäft

EntscheidungAllgemeine RechtsfragenMarie-Ann Mamut (Glosse)ecolex 2007/136ecolex 2007, 291 Heft 4 v. 1.4.2007

§ 15 Abs 1 GebG; § 16 Abs 1 GebG; § 33 TP 5 GebG

Sofern der Inhalt des Schriftstücks Beweiszwecke erfüllt, begründet bereits die bloße Bezugnahme auf den geschlossenen Mietvertrag in einem schriftlichen Angebot die Gebührenpflicht.

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