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§ 10 VbVG verfassungskonform?

FinanzrechtGregor Maderbacherecolex 2007, 109 - 111 Heft 2 v. 1.2.2007

Zusammenfassung: Der Autor behandelt die Frage, ob § 10 VbVG, der die Haftung der Rechtsnachfolger von Verbänden normiert, mit verfassungsrechtlichen Vorgaben in Einklang steht und vertritt resümierend die Ansicht, dass § 10 VbVG sowohl dem gebotenen Bestimmtheitsgrundsatz wie auch dem Schutz dinglicher Rechte widerspricht.

Rechtsgrundlagen: § 10 VbVG; Art 18 B-VG

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