§ 880a ABGB
Der OGH beschreibt die Sorgfaltspflichten einer Bank bei Vorliegen einer internationalen Anzahlungsgarantie und erläutert, dass mit der Pflicht zur Aushändigung der Garantieurkunde keine Verpflichtung zur Überprüfung der Vertretungsbefugnis des Urkundenempfängers verbunden ist. Weiters nimmt der erkennende Senat zur Auslegung des Begriffs der " echten Urkunde" Stellung.