§ 871 ABGB
Die Fehlvorstellung des Aktienverkäufers bezüglich der Verlässlichkeit und Entschlussfreudigkeit des Käufers kann nicht als Irrtum über die Person des Vertragspartners qualifiziert werden.
OGH 13.7.2007, 6 Ob 148/07v
§ 871 ABGB
Die Fehlvorstellung des Aktienverkäufers bezüglich der Verlässlichkeit und Entschlussfreudigkeit des Käufers kann nicht als Irrtum über die Person des Vertragspartners qualifiziert werden.
OGH 13.7.2007, 6 Ob 148/07v