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Glatte Leistungsübernahme: Abbildung eines getunten Fahrzeugs

WettbewerbsrechtChristian Schumacherecolex 2007/331ecolex 2007, 783 Heft 10 v. 1.10.2007

Zusammenfassung: Der OGH erläutert, unter welchen Voraussetzung die Nutzung eines Aufklebers mit dem von einem Mitbewerber produzierten Gegenstand als glatte Übernahme einer fremden Leistung zu qualifizieren ist.

Rechtsgrundlagen: § 1 UWG

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