Zusammenfassung: Nach dem Tod des Bezugsberechtigten und dem Ablauf der Sperrfrist iSd § 136 Abs 3 GBG ist auch die Einverleibung der Löschung einer Hypothek, die der grundbücherlichen Wertsicherung von Anspruchsrechten aus einem Leibrentenvertrag diente, zulässig.
Rechtsgrundlagen: § 1284 ABGB; § 136 GBG