vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Aufhebbarkeit eines "Teilschiedsspruchs"

EntscheidungZivilprozessrechtAlexander Petsche; Martin Platteecolex 2006, 645 Heft 8 v. 1.8.2006

§ 595 Abs 1 Z 5 ZPO

Ein "Teilschiedsspruch", mit dem über einen Kostenersatzantrag entschieden wird, unterliegt keiner gesonderten Anfechtbarkeit mittels Aufhebungsklage.

OGH 08.03.2006, 7 Ob 252/05t

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!