§ 25c KSchG; § 1346 ABGB; § 1347 ABGB; § 1348 ABGB
Der OGH konkretisiert die Aufklärungspflicht der Bank bei Abschluss eines Bürgschaftsvertrags mit einem Verbraucher und erläutert, dass die formularmäßige Erklärung, über die finanzielle Situation des Darlehensnehmers bei Abschluss des Bürgschaftsvertrags informiert worden zu sein, nicht als hinreichende Erfüllung der Aufklärungsobliegenheit der Bank qualifiziert werden kann.