§ 5j KschG
Unlautere Gewinnzusagen können unabhängig von der Kenntnis des Verbrauchers über den inhaltlichen Bedeutungsgehalt klagsweise eingefordert werden.
OGH, 22.09.2005, 2 Ob 34/05x
§ 5j KschG
Unlautere Gewinnzusagen können unabhängig von der Kenntnis des Verbrauchers über den inhaltlichen Bedeutungsgehalt klagsweise eingefordert werden.
OGH, 22.09.2005, 2 Ob 34/05x