Zusammenfassung: Die Autorin beschreibt in ihrem Beitrag das Rechtsbehelfsmodell der EuVTVO und stellt es den Rechtsbehelfen des Schuldners im österreichischen Exekutionsrecht vergleichend gegenüber. Dabei zeigt sie, dass im Interesse der Gemeinschaftsrechtskonformität die Rechtsbehelfe der lex fori nur insoweit in Anspruch genommen werden dürfen, als sie nicht das Vorliegen des Anspruchs bekämpfen oder der Bestätigung der Vollstreckbarkeit zuwiderlaufen.