Art 17 EG; Art 19 EG; Art 189 EG; Art 190 EG; Art 299 EG
Die Nichtregistrierung der niederländischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz auf den Niederländischen Antillen oder auf Aruba im Wählerverzeichnis für die Wahl zum Europäischen Parlament ist gemeinschaftsrechtswidrig. Die Wiederherstellung der Rechte kann auch in der Gewährung einer Schadenersatzleistung bestehen, deren Bemessung sich am Äquivalenz- und Effektivitätsgrundsatz orientieren muss.