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Anwendung des § 9 EO vor Entstehung des Exekutionstitels

EntscheidungInsolvenzrechtecolex 2006/432ecolex 2006, 996 - 998 Heft 12 v. 1.12.2006

§ 234 ZPO; § 9 EO; § 370 EO; § 371a EO

Der OGH prüft die Anwendbarkeit des § 9 EO vor der Begründung des Exekutionstitels und erläutert, dass der betreibende Gläubiger auch im Fall eines noch nicht rechtskräftig genehmigten Exekutionsantrags eine weitere Genehmigung nach § 370 EO erhalten kann.

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