§ 1096 ABGB
Die Unmöglichkeit der Nutzung einer Garagenzufahrt mit einem Mittelklasse-Pkw rechtfertigt die vollständige Mietzinsbefreiung. Eine bereits vor Besichtigung und in Unkenntnis der Nutzungseinschränkung erfolgte Bestätigung des ordnungsgemäßein Zustands durch den Bestandnehmer schließt den Zinsbefreiungsanspruch nicht aus, weil dies andernfalls dem Verbot des Vorausverzichts widersprechen würde.