§ 479 ABGB
Ebenso wie Grunddienstbarkeiten können auch unregelmäßige Servituten von Pächtern oder sonstigen Nutzungsbefugten in Anspruch genommen werden.
OGH 21.06.2006, 7 Ob 58/06i
§ 479 ABGB
Ebenso wie Grunddienstbarkeiten können auch unregelmäßige Servituten von Pächtern oder sonstigen Nutzungsbefugten in Anspruch genommen werden.
OGH 21.06.2006, 7 Ob 58/06i