Zusammenfassung: Der Autor prüft, ob die Freisetzung von Bergwasser beim Bau von Stollen- oder Tunnelanlagen rechtlich als "Benutzung" oder "Erschließung" des Grundwassers zu behandeln ist und somit einer wasserrechtlichen Genehmigungspflicht unterliegt. Gerade auch im Hinblick auf die Vorgaben der Wasserrahmen-Richtlinie spricht sich der Verfasser schließlich für den Genehmigungsbedarf aus.
Rechtsgrundlagen: § 10 Abs 2 WRG; § 9 WRG; § 32 WRG; Art 4 Abs 1 lit b Z i WRRL