Zusammenfassung: Die Autorin beschreibt in ihrem Beitrag den Anwendungsbereich des durch das ZessRÄG 2005 eingefügten § 1396a ABGB, der die Rechtswirkung von Abtretungsverboten in beidseitigen Handelsgeschäften wesentlich umgestaltete. Aufgrund des Wegfalls der absoluten Rechtswirkung kann ein Schuldner gegenüber dem Zessionar nunmehr nicht mehr das Vorliegen eines Abtretungsverbots einwenden. Weiters erläutert die Verfasserin die Wirkung des Zessionsverbots im Außenverhältnis und nimmt Bezug auf die Neuregelungen im Bereich der schuldbefreienden Leistung des Schuldners in Fällen unzulässiger Zessionen.