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Gewerbeausübungssperre des § 33e UWG verfassungskonform?

WirtschaftsrechtClemens Egermann; Stephan Heckenthalerecolex 2005, 655 - 658 Heft 8 v. 1.8.2005

Zusammenfassung: Die Autoren prüfen in ihrem Beitrag, ob das dreijährige Gewerbeausübungsverbot nach einem genehmigten Ausverkauf (§ 33e Abs 1 UWG) mit verfassungsrechtlichen Grundsätzen in Einklang zu bringen ist. Aufbauend auf einer Darlegung der gewerberechtlichen Gewerbeentzugsgründe kritisieren sie insbesondere die unzureichend konkreten Ausnahmebestimmungen des § 33e Abs 2 UWG. Nach Meinung der Verfasser bestehen hier insbesondere Unvereinbarkeiten mit der Erwerbsfreiheit, dem Sachlichkeits- und Legalitätsgrundsatz, sodass das Gewerbeausübungsverbot insgesamt als eine nicht angemessene Sanktion zu qualifizieren ist.

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