Zusammenfassung: Der UFS nimmt Stellung zur Frage, ob die Tilgung von Zinsverbindlichkeiten eines Darlehensvertrages nach dem Verkauf eines Betriebes als nachträgliche Betriebsausgaben berücksichtigt werden können.
UFS, 11.04.2005, RV/0629-L/03
Rechtsgrundlagen: § 32 Z 2 EStG 1988