§ 24 GenG
Der OGH erörtert, dass ein fakultativer, nur in der Satzung festgelegter Aufsichtsrat nicht zwingend aus mindestens drei Mitgliedern gebildet werden muss.
OGH, 17.02.2005, 6 Ob 3/05t
§ 24 GenG
Der OGH erörtert, dass ein fakultativer, nur in der Satzung festgelegter Aufsichtsrat nicht zwingend aus mindestens drei Mitgliedern gebildet werden muss.
OGH, 17.02.2005, 6 Ob 3/05t