§ 6 Abs 1 Z 5 KSchG; § 914 ABGB; § 1431 ABGB; § 1434 ABGB; § 1478 ABGB
Der OGH erörtert, dass bei der im Rahmen der ergänzenden Vertragsauslegung vorgenommenen Bestimmung des maßgeblichen Zinssatzes infolge der Ungültigerklärung einer Zinsgleitklausel auch das Ermessen der Bank zu beachten ist.