Zusammenfassung: In dem Beitrag werden Rechtsfragen in Zusammenhang mit Diensterfindungen im Universitätssektor behandelt. Die Autoren erläutern dabei die Zielsetzung und den Anwendungsbereich der Neubestimmung des § 106 Abs 2 UG, die Universitäten nunmehr auch ein Aufgriffsbefugnis an Diensterfindungen im Rahmen von privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnissen einräumt. Darauf aufbauend prüfen sie ua auch, ob eine Aufgriffslegitimation auch bezüglich Diensterfindungen emeritierter Universitätsprofessoren besteht und welche Folgen der Verzicht auf die Geltendmachung des Aufgriffsrechts nach sich zieht.