§ 74 Abs 2 Z 1 GewO 1994; § 77 Abs 1 GewO 1994
Der VwGH erörtert, dass Störfälle einer Betriebsanlage einredeweise geltend gemacht werden können, wenn sie als vorhersehbare Gefährdungen zu qualifizieren sind.
VwGH, 18.11.2004, 2004/07/0025
§ 74 Abs 2 Z 1 GewO 1994; § 77 Abs 1 GewO 1994
Der VwGH erörtert, dass Störfälle einer Betriebsanlage einredeweise geltend gemacht werden können, wenn sie als vorhersehbare Gefährdungen zu qualifizieren sind.
VwGH, 18.11.2004, 2004/07/0025