§ 332 Abs 1 ASVG; § 332 Abs 5 ASVG; § 1 EKHG
Der OGH prüft die analoge Anwendbarkeit des EHHG auf Pistengeräte und legt dar, dass § 332 Abs 5 ASVG auch für Unfälle in der Freizeit zugrundegelegt werden kann, sofern ein Zusammenhang zur Arbeitstätigkeit besteht.