§ 105 Abs 1 ArbVG; § 105 Abs 2 ArbVG
Der OGH erläutert, dass eine nachträglich vom Betriebsratsvorsitzenden modifizierte Erklärung des Betriebsrats zur Kündigung eines Arbeitnehmers nicht dem gesamten Betriebsrat zugerechnet werden kann.
OGH, 15.09.2004, 9 ObA 8/04y