Zusammenfassung: Der Beitrag gibt eine Kurzübersicht über die Zulässigkeitsvoraussetzungen für Haftungsausschlüsse in Verträgen oder allgemeinen Vertragsbedingungen. Die Verfasserin beschreibt darin ua auch, unter welchen Voraussetzungen die Haftung für grobe Fahrlässigkeit abbedungen werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 879 ABGB; § 6 Abs 1 Z 9 KSchG; § 6 Abs 2 Z 5 KSchG