§ 98 ABGB
Der OGH erörtert, dass der Zuspruch eines Abgeltungsanspruchs für die Mitwirkung im Erwerb des Ehepartners die Erzielung eines Nettogewinns voraussetzt. Bestand die Mitwirkung in der Bereitstellung von Kapital, müssen bei der Bestimmung der Anspruchshöhe auch Unterhaltsleistungen beachtet werden.