§ 4 GmbHG; § 39 GmbHG; § 76 GmbHG; § 1072 ABGB
Der OGH erläutert, dass eine Stimmrechtsvollmacht keiner notariellen Beglaubigung bedarf. Weiters nimmt er Stellung zur rechtlichen Qualifikation und zu den Rechtswirkungen der Übernahmebefugnis der anderen Gesellschafter im Rahmen der Abtretung von Gesellschaftsbeteiligungen.