§ 15 GmbHG; § 18 GmbHG
Der OGH erörtert, dass eine im Gesellschaftsvertrag festgelegte Kollektivvertretung bei Austritt eines Geschäftsführers ohne diesbezügliche Änderung der Gesellschaftsvertrags nicht erweitert wird.
OGH, 17.02.2005, 6 Ob 207/04s
§ 15 GmbHG; § 18 GmbHG
Der OGH erörtert, dass eine im Gesellschaftsvertrag festgelegte Kollektivvertretung bei Austritt eines Geschäftsführers ohne diesbezügliche Änderung der Gesellschaftsvertrags nicht erweitert wird.
OGH, 17.02.2005, 6 Ob 207/04s