§ 1295 ABGB; § 1296 ABGB; § 1313a ABGB
Der OGH erörtert, dass die Bank bei Auszahlung einer größeren Geldsumme verpflichtet ist, den Bankkunden über die Häufigkeit von Überfällen zu informieren und entsprechend zu warnen. Die eigene Sorglosigkeit des Kunden nach Übernahme der Geldsumme begründet Mitverschulden.