Zusammenfassung: Wilhelm untersucht in seinem Beitrag, ob die Grundrechte der MRK als Bestandteil des gemeinschaftsrechtlichen Primärrechts unmittelbare Drittwirkung besitzen können.
Rechtsgrundlagen: Art 6 Abs 2 EUV; Art 11 Abs 2 EUV; Art 8 MRK
Zusammenfassung: Wilhelm untersucht in seinem Beitrag, ob die Grundrechte der MRK als Bestandteil des gemeinschaftsrechtlichen Primärrechts unmittelbare Drittwirkung besitzen können.
Rechtsgrundlagen: Art 6 Abs 2 EUV; Art 11 Abs 2 EUV; Art 8 MRK