§ 76d UrhG
Der OGH erörtert, dass die versehentliche Benutzung eines einzelnen Datensatzes einer Deckadresse der Adressendatenbank nicht als missbräuchliche Verwendung eines wesentlichen Bestandteils der Datenbank qualifiziert werden kann.
OGH, 04.05.2004, 4 Ob 25/04m