§ 36 Abs 2 Z 3 ArbVG
Der OGH prüft, ob ein Angestellter in leitender Position nach dessen Entsendung und Abschluss einer Karenzierungsvereinbarung noch vom Geltungsbereich des Betriebsverfassungsrechts umfasst ist.
OGH, 11.02.2004, 9 ObA 99/03d
§ 36 Abs 2 Z 3 ArbVG
Der OGH prüft, ob ein Angestellter in leitender Position nach dessen Entsendung und Abschluss einer Karenzierungsvereinbarung noch vom Geltungsbereich des Betriebsverfassungsrechts umfasst ist.
OGH, 11.02.2004, 9 ObA 99/03d