§ 2 Abs 2 BundestheaterpensionsG; § 8 BEinStG
Der OGH erläutert, dass die Versetzung eines begünstigten Behinderten in den Ruhestand nach den Bestimmungen des Bundestheaterpensionsgesetzes keine Einwilligung des Behindertenausschusses erfordert.
OGH, 21.01.2004, 9 ObA 19/03i