§ 427 ABGB; § 946 ABGB
Der OGH erörtert, dass eine Anrechnung des Auszahlungsbetrags einer Lebensversicherung auf den Pflichtteil nicht zu erfolgen hat, wenn die Forderungsrechte aus der Lebensversicherung schenkungsweise an den Noterben zediert wurden und eine Übergabe der Inhaberpolizze zu Lebzeiten des Erben stattfand.