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VwGH, 11.12.2003, 2003/07/0111 (Wirtschaftsrecht)

WirtschaftsrechtEdmund Primoschecolex 2004/112ecolex 2004, 226 - 227 Heft 3 v. 1.3.2004

§ 6 Abs 1 AWG 2002; § 6 Abs 4 AWG 2002

Der VwGH legt dar, dass § 6 Abs 4 AWG 2002 eine zeitlich beschränkte Kompetenz der Oberbehörde zur Umgestaltung oder Aufhebung eines erlassenen Feststellungsbescheids vorsieht. Weiters erörtert er, dass die Sechs-Wochen-Frist dieser Bestimmung durch die Zustellung des Feststellungsbescheids in Gang gesetzt wird und erläutert, inwieweit die Einräumung des Parteiengehörs Auswirkungen auf den Fristenlauf hat.

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