§ 1295 ABGB; § 1296 ABGB; § 1297 ABGB
Der OGH erörtert, dass eine Begleitperson eines Patienten im Falle eines Unfalls Ersatzansprüche gegen den Bestandgeber der Arztpraxis zwar nicht aus dem Bestandvertrag ableiten kann, aber zur Geltendmachung deliktischer Schadenersatzansprüche wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflichten legitimiert ist.