§ 12 KartG; Art 81 EG; Art 82 EG
Der EuGH beschreibt die Essentialia einer (allenfalls auch schlüssigen) Vereinbarung nach Art 81 EG und legt dar, dass eine einseitige Vertriebsbeschränkung dem Kartellverbot des Art 81 EG nicht zuwiderläuft.
§ 12 KartG; Art 81 EG; Art 82 EG
Der EuGH beschreibt die Essentialia einer (allenfalls auch schlüssigen) Vereinbarung nach Art 81 EG und legt dar, dass eine einseitige Vertriebsbeschränkung dem Kartellverbot des Art 81 EG nicht zuwiderläuft.