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OGH,12.09.2003, 2 Ob 281/02s (Zivilrecht)

Zivilrechtecolex 2004/12ecolex 2004, 32 Heft 1 v. 1.1.2004

Zusammenfassung: Der OGH nimmt Stellung zur Bemessung des Ersatzanspruchs nach § 12 Abs 2 EKHG, wobei er insbesondere erläutert, ob der real geleistete oder aber nur der gesetzlich geschuldete Unterhalt auszugleichen ist.

OGH,12.09.2003, 2 Ob 281/02s

Rechtsgrundlagen: § 12 Abs 2 EKHG

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