§ 7 KO; § 110 KO; § 111 KO; § 113 KO; § 159 ZPO
Der OGH prüft die Zulässigkeit einer Feststellungsklage beim Konkursgericht über eine Forderung, die bereits mit einem geringerem Betrag Gegenstand eines ursprünglich konkursbedingt unterbrochenen und nunmehr fortgeführten Verfahrens bildet.