§ 184 BAO
Der VwGH erörtert, dass Finanzbehörden auch dann die Angaben des Abgabenpflichtigen bezüglich des Fehlens von Erträgen nachprüfen müssen, wenn die geltend gemachten Transaktionen in den Geschäftsbüchern nicht vermerkt sind. Weiters legt er dar, dass der Abgabenpflichtige im Fall einer Schätzung der Besteuerungsbasis über die jeweiligen Schätzungsannahmen vor Erlassung des Abgabenbescheids zu informieren ist.