§ 9 EO
Der OGH erörtert, dass die Vorgangsweise nach § 9 EO den Eintritt der Universalsukzession vor Begründung des Exekutionstitels voraussetzt; ein Ausnahmefall liegt nur bei einem Verkauf der streitverfangenen Sache vor.
OGH, 21.08.2003, 3 Ob 285/02m