§ 10 Abs 1 MSchG; § 10 Abs 2 MSchG
Der OGH nimmt Stellung zur Beurteilung der Täuschungsgefahr und Verkehrsgeltung einer bekannten Marke und bejaht im konkreten Fall die rechtswidrige Ausnützung des Bekanntheitsgrads der Marke FIRN.
OGH, 25.05.2004, 4 Ob 36/04d