§ 7 Abs 2 KStG 1988
Der VwGH erörtert, nach welchen Kriterien die Zuordnung von Wirtschaftsobjekten zum Betriebsvermögen erfolgt und prüft, ob ein vorwiegend zu Repräsentationszwecken und zur privaten Nutzung errichtetes Haus in einem Erholungsgebiet als Betriebsvermögen qualifiziert werden kann.