Zusammenfassung: Der UFS Graz prüft, ob die Aufrechnung mit einem aus der Richtigstellung des Umsatzsteuerbetrages resultierenden Guthabens gegen Steuerverbindlichkeiten, die vor Einleitung des Konkursverfahrens begründet wurden, zulässig ist.
UFS Graz, 15.07.2004, RV/0174-G/04