Zusammenfassung: Der Autor nimmt in seinem Beitrag Stellung zur Frage, ob die in Art XIV Z 3 des BG BGBl 1995/21 idF BGBl 1996/756 vorgesehene Nichtminderung der Vorsteuer bei einem Umstieg der Ärzte ins Modell der umsatzsteuerlichen unechten Steuerfreiheit gemäß § 6 Abs 1 Z 19 UStG den gemeinschaftsrechtlichen Beihilfenbegriff erfüllt. Kofler bezieht sich dabei auf ein anhängiges Vorabentscheidungsverfahren, das vom VwGH initiiert wurde.