§ 1389 ABGB; § 6 BPG; § 7 BPG
Der OGH betont die Bereinigungswirkung eines Vergleichsvertrags, erörtert die Beweislast im Fall der Bestreitung eines Vergleichs und legt dar, dass auch indisponible Ansprüche von der Bereinigungswirkung erfasst sein können.