§ 15 Abs 1 FBG; § 18 FBG; § 40 Abs 1 FBG; § 14 Abs 1 AußStrG
Der OGH erörtert, dass eine Stellungnahme zur geplanten Löschung einer Gesellschaft nur im erstinstanzlichen Verfahren erfolgen und nicht, im Fall der Abwesenheit, durch ein Rechtsmittel nachgeholt werden kann.