Zusammenfassung: Der Autor zeigt in seinem Beitrag den durch das Entwicklungszusammenarbeitsgesetz entstandenen Reformbedarf des § 3 Abs 1 Z 11 EStG und analysiert die durch das Budgetbegleitgesetz 2003 geplante Neugestaltung der Bestimmung, wobei er insbesondere die Konsequenzen für die Einkommensteuerliche Steuerfreiheit von Entwicklungshelfern erläutert.
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 1 Z 11 EStG; EZA-G; BBG 2003