Zusammenfassung: Die Autorin prüft in ihrem Beitrag, ob das Bestehen des SARS-Virus im Reisezielgebiet zum Vertragsrücktritt bei einer gebuchten Pauschalreise berechtigt. Nach Erläuterung zweier Entscheidungen des OGH, in denen dieser in vergleichbaren Fällen (Terrorwarnung im Zielgebiet) einen Wegfall der Geschäftsgrundlage annahm, nimmt Pilz Stellung zur Zumutbarkeitsprüfung des OGH und spricht sich, in analoger Anwendung des § 31d KSchG, für die Einräumung eines Umbuchungsrechts des Konsumenten aus.